Entweder ich war nicht deutlich genug oder du hast das Argument nicht verstanden: entfernt man wasserlöslichen Klebstoff mit Wasser, dann können die Beschädigungen nicht auftreten, weil man eben keine Bürste verwendet! Man braucht nur etwas Wasser um Klebestift-Kleber restlos zu entfernen.Rana-Hunter hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. Mai 2025, 11:16Doch, ist genauso Kautschuk wie bei den alten Klebern, nur eben das Lösungsmittel Wasser und das ist dann längst verflogen.
Wenn das Posten schon fahrlässig ist, was soll man denn halten von Fachgeschäften die extra dafür Bürsten erstellen und anbieten? Soulspin mit ihrem Eraser oder Nittaku Suporashi, zum Beispiel.Fahrlässig sowas zu posten, ohne auf verschiedene Schwämme einzugehn, es gibt neben dem Härtegrad auf noch die Porengrösse zu beachten z.B..
Ja, geht man unvorsichtig vor, lassen sich Beläge mit einer Bürste beschädigen. Wie mit jedem Werkzeug, das wild und unbesonnen eingesetzt wird.Aber braucht man wirklich zu jeder Empfehlung ein Warnschild mit "Achtung, Kaffee kann heiß sein und Plastiktüten bitte nicht über den Kopf ziehen" ohne gleich als fahrlässig zu gelten?