Geldstrafe wegen Nichtantreten
Moderator: Noppen-Test-Team
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Hi.
TTVWH:
1.4 Nichtantreten zu Pflichtspielen Geldstrafe und zusätzlich Spielverlust
Bereich
erstes Mal zweites Mal drittes Mal *)
Bezirksspielklassen Jugend
15,00 € 20,00 €
Siehe WO G 7 in Verbindung mit 1.1 der Strafbestimmungen
Verbandsspielklassen Jugend
25,00 € 35,00 €
Kreisklassen und Kreisliga
30,00 € 45,00 €
Bezirksklasse und Bezirksliga
45,00 € 55,00 €
Verbandsspielklassen der Damen
100,00 € 150,00 €
Siehe WO G7 in Verbindung mit 1.1 der Strafbestimmungen
150,00 €
Verbandsspielklassen der Herren
200,00 € 250,00 €
Siehe WOG 7
in Verbindung mit 1.1 der Strafbestimmungen
250,00 €
Werden Gegner oder Spielleiter vorher nicht verständigt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50,00 €.
Bei Entscheidungs-, Auf-und Abstiegs-sowie Relegationsspielen wird, sofern keine rechtzeitige Absage erfolgte, für alle betroffenen Mannschaftskämpfe gesamt eine pauschale Geldstrafe erhoben, die einem zweiten Fehlen entspricht.
*) Der Ausschluss zieht den Abstieg gemäß WOG7.4.2nach sich.
Verbandsspielklassen im TTVWH sind Landesklasse (ehem. Bezirksliga) bis zur Verbandsliga.
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1.4 Nichtantreten zu Pflichtspielen Geldstrafe und zusätzlich Spielverlust
Bereich
erstes Mal zweites Mal drittes Mal *)
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Verbandsspielklassen der Damen
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Siehe WO G7 in Verbindung mit 1.1 der Strafbestimmungen
150,00 €
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200,00 € 250,00 €
Siehe WOG 7
in Verbindung mit 1.1 der Strafbestimmungen
250,00 €
Werden Gegner oder Spielleiter vorher nicht verständigt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50,00 €.
Bei Entscheidungs-, Auf-und Abstiegs-sowie Relegationsspielen wird, sofern keine rechtzeitige Absage erfolgte, für alle betroffenen Mannschaftskämpfe gesamt eine pauschale Geldstrafe erhoben, die einem zweiten Fehlen entspricht.
*) Der Ausschluss zieht den Abstieg gemäß WOG7.4.2nach sich.
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VH: Victas VS>402 Double Extra 1,8
RH: Butterfly Feint Long III 1,1
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- Novalis
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Die Forderung richtet sich an den Verein. Also muss der auch zunächst mal zahlen.
Forderungen des Vereins an einen oder mehrere Spieler sind absolut fragwürdig?
Zwei Spieler krank Geldstrafe?
Schwacher Mannschaftsführer Geldstrafe?
Nichtersatzstellung aus unterer Mannschaft Geldstrafe?
Zahlt der mittellose Schüler oder Student auch?
Um nur einige Problemfelder anzusprechen.
Es liegt in der Gesamtverantwortung des Vereins Mannschaften so zu bilden, dass diese inklusive Ersatz an einem Monate vorher festgelegten Termin antreten können.
Eine Mannschaft auf Verdacht gar nicht erst melden oder eine Mannschaft zurückziehen, auch das ist Aufgabe des Vereins.
Forderungen des Vereins an einen oder mehrere Spieler sind absolut fragwürdig?
Zwei Spieler krank Geldstrafe?
Schwacher Mannschaftsführer Geldstrafe?
Nichtersatzstellung aus unterer Mannschaft Geldstrafe?
Zahlt der mittellose Schüler oder Student auch?
Um nur einige Problemfelder anzusprechen.
Es liegt in der Gesamtverantwortung des Vereins Mannschaften so zu bilden, dass diese inklusive Ersatz an einem Monate vorher festgelegten Termin antreten können.
Eine Mannschaft auf Verdacht gar nicht erst melden oder eine Mannschaft zurückziehen, auch das ist Aufgabe des Vereins.
- Novalis
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Beim WTTV ist das so:
WO Abschnitt F
2
Voraussetzungen für die Teilnahme am Punktspielbetrieb
2.1
Allgemeines
Darüber hinaus müssen die Vereine die rechtlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Voraussetzungen
für die Teilnahme am Spielbetrieb erfüllen.
Und
2.6.1
Im Rahmen der Vereinsmeldung melden die Vereine in der Online-Plattform ihres Verbandes
jährlich die Mannschaften, die am Punktspielbetrieb der folgenden Spielzeit teilnehmen sollen.
Dabei ist die gewünschte Spielklasse genauso mit anzugeben wie die eventuelle Bereitschaft,
in einer höheren als der sportlich erreichten Spielklasse antreten zu wollen. Diese Vereins-
angaben sind verbindlich einschließlich aller Konsequenzen für die Einteilung.
WO Abschnitt F
2
Voraussetzungen für die Teilnahme am Punktspielbetrieb
2.1
Allgemeines
Darüber hinaus müssen die Vereine die rechtlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Voraussetzungen
für die Teilnahme am Spielbetrieb erfüllen.
Und
2.6.1
Im Rahmen der Vereinsmeldung melden die Vereine in der Online-Plattform ihres Verbandes
jährlich die Mannschaften, die am Punktspielbetrieb der folgenden Spielzeit teilnehmen sollen.
Dabei ist die gewünschte Spielklasse genauso mit anzugeben wie die eventuelle Bereitschaft,
in einer höheren als der sportlich erreichten Spielklasse antreten zu wollen. Diese Vereins-
angaben sind verbindlich einschließlich aller Konsequenzen für die Einteilung.
- Novalis
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Ansonsten ist es so:
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/strafen.htm
"Vereinsstrafen (oft nur in Form des Vereinsausschlusses) sind meist Satzungsbestandteil. Der Verein kann durch Vereinsstrafen die Einhaltung der Mitgliederpflichten sichern. Das ergibt sich aus der Satzungsautonomie und dem Selbstverwaltungsrecht des Vereins. Strafen sind zulässig, weil sich das Mitglied durch den Vereinsbeitritt der Satzung unterwirft.
Rechtliche Grundlagen
Für Vereinsstrafen gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Die rechtliche Grundlage muss daher die Satzung bilden (nicht etwa nur eine neben der Satzung bestehende Vereinsordnung.)
Wie im Strafrecht gilt, dass die Strafklauseln vor der Strafhandlung bestanden haben müssen ("keine Strafe ohne Gesetz") und eine Kenntnis der Strafandrohung durch das Mitglied nicht erforderlich ist ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht").
Strafen können nur gegen Mitglieder verhängt werden. Dritte die z.B. Vereinsanlagen nutzen und gegen bestehende Regelungen verstoßen, können nicht mit Strafen belegt werden.
Unzulässig sind Sanktionen gegen ganze Gruppen von Mitgliedern (z.B. Abteilungen, Mannschaften). Sanktionen müssen in jedem Fall individuell erfolgen und es müssen individuelle Gründe vorliegen.
Satzungsmäßige Voraussetzungen
Wirksame Strafregelungen müssen in der Satzung getroffen werden, andernfalls haben Sie keine Gültigkeit für Mitglieder im Allgemeinen. Nur das Ausschlussverfahren kann ausserhalb der Satzung geregelt werden (z.B. in einer Ehrenordnung). Straftatbestände und angedrohte Strafen müssen in der Satzung festgelegt sein.
Straftatbestände
müssen in der Satzung definiert sein. Sie müssen eindeutig sein, aber auch Generalklauseln sind zulässig (z.B. "schwere Verstöße gegen die Satzung", "vereinsschädigendes Verhalten", "Schädigung des Ansehens des Vereins", "Störung des Spielbetriebes") und erlauben keine Anwendung auf analoge Fälle. Ein Verschulden des Mitglieds ist nicht erforderlich. Anders wäre das, wenn die Satzung das so vorsieht. Dann wäre aber bereits leichte Fahrlässigkeit ein Verschulden."
Heisst im Klartext: Wenn in der Satzung des Vereins nichts steht, dann gibt es auch keine Geldstrafe.
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/strafen.htm
"Vereinsstrafen (oft nur in Form des Vereinsausschlusses) sind meist Satzungsbestandteil. Der Verein kann durch Vereinsstrafen die Einhaltung der Mitgliederpflichten sichern. Das ergibt sich aus der Satzungsautonomie und dem Selbstverwaltungsrecht des Vereins. Strafen sind zulässig, weil sich das Mitglied durch den Vereinsbeitritt der Satzung unterwirft.
Rechtliche Grundlagen
Für Vereinsstrafen gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Die rechtliche Grundlage muss daher die Satzung bilden (nicht etwa nur eine neben der Satzung bestehende Vereinsordnung.)
Wie im Strafrecht gilt, dass die Strafklauseln vor der Strafhandlung bestanden haben müssen ("keine Strafe ohne Gesetz") und eine Kenntnis der Strafandrohung durch das Mitglied nicht erforderlich ist ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht").
Strafen können nur gegen Mitglieder verhängt werden. Dritte die z.B. Vereinsanlagen nutzen und gegen bestehende Regelungen verstoßen, können nicht mit Strafen belegt werden.
Unzulässig sind Sanktionen gegen ganze Gruppen von Mitgliedern (z.B. Abteilungen, Mannschaften). Sanktionen müssen in jedem Fall individuell erfolgen und es müssen individuelle Gründe vorliegen.
Satzungsmäßige Voraussetzungen
Wirksame Strafregelungen müssen in der Satzung getroffen werden, andernfalls haben Sie keine Gültigkeit für Mitglieder im Allgemeinen. Nur das Ausschlussverfahren kann ausserhalb der Satzung geregelt werden (z.B. in einer Ehrenordnung). Straftatbestände und angedrohte Strafen müssen in der Satzung festgelegt sein.
Straftatbestände
müssen in der Satzung definiert sein. Sie müssen eindeutig sein, aber auch Generalklauseln sind zulässig (z.B. "schwere Verstöße gegen die Satzung", "vereinsschädigendes Verhalten", "Schädigung des Ansehens des Vereins", "Störung des Spielbetriebes") und erlauben keine Anwendung auf analoge Fälle. Ein Verschulden des Mitglieds ist nicht erforderlich. Anders wäre das, wenn die Satzung das so vorsieht. Dann wäre aber bereits leichte Fahrlässigkeit ein Verschulden."
Heisst im Klartext: Wenn in der Satzung des Vereins nichts steht, dann gibt es auch keine Geldstrafe.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Hi.
So, jetzt war es soweit. Ich musste als Klassenleiter (BZKL) eine Strafe wegen Nichtantretens ausstellen. Die Strafe waren 45,- (erstmalig) + 50,-, weil der Klassenleiter vorher nicht informiert wurde. Also gesamt 95,- in der BZKL (ehem. Kreisliga).
Gruß Otter
So, jetzt war es soweit. Ich musste als Klassenleiter (BZKL) eine Strafe wegen Nichtantretens ausstellen. Die Strafe waren 45,- (erstmalig) + 50,-, weil der Klassenleiter vorher nicht informiert wurde. Also gesamt 95,- in der BZKL (ehem. Kreisliga).
Gruß Otter
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Alter Schwede!!! Das ist ja wirklich extrem teuer bei Euch in Germany
Otter: Musstest Du die Strafe wirklich ausstellen? Hast da vom Verband die Order bekommen, oder hättet Ihr das auch anders regeln können? Stelle mir vor, dass dies ja nicht gerade die Kameradschaft bzw. Freundschaft bei den betroffenen Vereinen fördert. 95 € sind ja kein Pappenstiel mehr.
Otter: Musstest Du die Strafe wirklich ausstellen? Hast da vom Verband die Order bekommen, oder hättet Ihr das auch anders regeln können? Stelle mir vor, dass dies ja nicht gerade die Kameradschaft bzw. Freundschaft bei den betroffenen Vereinen fördert. 95 € sind ja kein Pappenstiel mehr.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Da das Geld der Verband bekommt, wird er als Klassenleiter keine andere Wahl haben als die Strafe auszustellen.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Aber ganz ehrlich, da wundert es mich nicht, wenn viele Vereine aufhören bzw. zusperren, bei uns haben auch einige Vereine aufgehört, die es wirklich schon einige Jahrzehnte gab. Wenn ich mir da Eure Tarife anschaue, wundert es mich noch viel weniger.
Wäre interessant zu wissen, wieviele Vereine Strafe übernehmen, bzw. wieviel da bei Euch aus dem eigenen Geldbörserl löhnen können. Auf jeden Fall "so oder so" eine Menge Kohle.
Wäre interessant zu wissen, wieviele Vereine Strafe übernehmen, bzw. wieviel da bei Euch aus dem eigenen Geldbörserl löhnen können. Auf jeden Fall "so oder so" eine Menge Kohle.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Bei uns ist das so geregelt: wenn wir wirklich wegen Ausfällen kein Team zusammen bekommen zahlt das der Verein.
Wenn wir uns aber den Luxus gönnen zum Ende der Saison z.B. beim punktverlustfreien Tabellenersten nicht mehr antreten zu wollen weil die Fahrtzeit (hin und zurück) von 5 Stunden in keinem Verhältnis zur erwarteten Spielzeit (maximal 1,5-2 Stunden) bei einer 0:9 Klatsche steht, dann legt das Team zusammen und zahlt aus der eigenen Tasche.
Das ist bei uns in den letzten Jahren das ein oder andere Mal auch schon vorgekommen.
Wenn wir uns aber den Luxus gönnen zum Ende der Saison z.B. beim punktverlustfreien Tabellenersten nicht mehr antreten zu wollen weil die Fahrtzeit (hin und zurück) von 5 Stunden in keinem Verhältnis zur erwarteten Spielzeit (maximal 1,5-2 Stunden) bei einer 0:9 Klatsche steht, dann legt das Team zusammen und zahlt aus der eigenen Tasche.
Das ist bei uns in den letzten Jahren das ein oder andere Mal auch schon vorgekommen.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Wahnsinn, Fahrtzeit 5 Std.?!!!! Das ist schon extrem viel, und natürlich auch dementsprechende Spritkosten. Da musst Du aber auch schon in höherer Liga spielen, oder? Denn solche Distanzen sind ja sogar bei Euch in Germany nicht so üblich?
Da ist es schon krass, spielst und verfährst 5 Std. in der Pampa. Oder löhnst aus der eigenen Tasche.
Da ist es schon krass, spielst und verfährst 5 Std. in der Pampa. Oder löhnst aus der eigenen Tasche.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Aber ihr bekommt doch sicher auch Reisekosten erstattet oder?
Normale 0,30€ Regelung pro gefahrenem Kilometer. Also bei uns ist das so.
Normale 0,30€ Regelung pro gefahrenem Kilometer. Also bei uns ist das so.
ALEA IACTA EST
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Wenn du in einem eher ländlichen Bereich spielst kann Dir das schon in einer relativ hohen Bezirksliga passieren.
Besonders in Bereichen wo die Gebiete nicht so an Autobahnen angeschlossen ist und du auf der Landstraße mit permanenten Geschwindigkeitsbeschränkungen durch 100derte Ortschaften musst.
Ich denke z.B. in NRW passiert das nicht so oft da hier jedes Kuhdorf an eine Autobahn angeschlossen ist, da kann es dann sein das du 2 Stunden im Stau stehst.
Ab Landesliga aufwärts sind 2,5 Stunden Fahrtzeit hin und 2,5 Stunden Fahrtzeit zurück relativ normal.
Von Oberliga aufwärts müssen wir da nicht reden.
Besonders in Bereichen wo die Gebiete nicht so an Autobahnen angeschlossen ist und du auf der Landstraße mit permanenten Geschwindigkeitsbeschränkungen durch 100derte Ortschaften musst.
Ich denke z.B. in NRW passiert das nicht so oft da hier jedes Kuhdorf an eine Autobahn angeschlossen ist, da kann es dann sein das du 2 Stunden im Stau stehst.
Ab Landesliga aufwärts sind 2,5 Stunden Fahrtzeit hin und 2,5 Stunden Fahrtzeit zurück relativ normal.
Von Oberliga aufwärts müssen wir da nicht reden.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Als Klassenleiter habe ich da keine große Wahl. Entweder wurde gegen die WO verstoßen oder eben nicht. Bei Verstoß MUSS ich entsprechende Strafen verhängen. Da gibt es keinen Spielraum. Zumindest nicht für mich. In meinem Fall hat der bestreffende Verein Einspruch bei dem entsprechenden Verantwortlichen eingelegt (auf meinen Rat hin). Der Verantwortliche hat, nach Rücksprache, die Strafe für das Nichtmelden an den Spielleiter (ich) erlassen. Der Rest bleibt.Doppelnoppe1 hat geschrieben:Alter Schwede!!! Das ist ja wirklich extrem teuer bei Euch in Germany
Otter: Musstest Du die Strafe wirklich ausstellen? Hast da vom Verband die Order bekommen, oder hättet Ihr das auch anders regeln können? Stelle mir vor, dass dies ja nicht gerade die Kameradschaft bzw. Freundschaft bei den betroffenen Vereinen fördert. 95 € sind ja kein Pappenstiel mehr.
Gruß Otter
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Als Klassenleiter bist du doch der Verantwortliche.
Wenn ich als Klassenleiter eine nach WO korrekte Strafe verhänge, die irgendein Verantwortlicher für unwirksam erklärt, wäre ich nicht länger Klassenleiter.
Wenn ich als Klassenleiter eine nach WO korrekte Strafe verhänge, die irgendein Verantwortlicher für unwirksam erklärt, wäre ich nicht länger Klassenleiter.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Falsch. Als Klassenleiter habe ich auch "Vorgesetzte". Z.B. den Mannschaftssportwart. Und dieser kann durchaus eine Entscheidung des Klassenleiters ändern. Ich für meinen Teil habe korrekt entschieden und gehandelt (nach WO). Der Mannschaftssportwart hat diese Entscheidung teilweise geändert, nachdem er sich mit den genauen Umständen auseinander gesetzt hatte. Diese Befugnis habe ich aber als Klassenleiter nicht. Ich persönlich habe rein garnichts dagegen, wenn so entschieden wird. Warum man sich dann als Klassenleiter verabschieden würde, erschließt sich mir nicht so recht. Kündigst du deinen Job, wenn der Chef eine von dir getroffene Entscheidung, ändert? Also ich kann damit leben, daß ich nicht zwingend das letzte Wort habe.Novalis hat geschrieben:Als Klassenleiter bist du doch der Verantwortliche.
Wenn ich als Klassenleiter eine nach WO korrekte Strafe verhänge, die irgendein Verantwortlicher für unwirksam erklärt, wäre ich nicht länger Klassenleiter.
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