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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 09:19
von Doppelnoppe1
Alter Schwede!!! Das ist ja wirklich extrem teuer bei Euch in Germany :rtfm:

Otter: Musstest Du die Strafe wirklich ausstellen? Hast da vom Verband die Order bekommen, oder hättet Ihr das auch anders regeln können? Stelle mir vor, dass dies ja nicht gerade die Kameradschaft bzw. Freundschaft bei den betroffenen Vereinen fördert. 95 € sind ja kein Pappenstiel mehr.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 10:26
von Schupfkönig
Da das Geld der Verband bekommt, wird er als Klassenleiter keine andere Wahl haben als die Strafe auszustellen.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 10:52
von Doppelnoppe1
Aber ganz ehrlich, da wundert es mich nicht, wenn viele Vereine aufhören bzw. zusperren, bei uns haben auch einige Vereine aufgehört, die es wirklich schon einige Jahrzehnte gab. Wenn ich mir da Eure Tarife anschaue, wundert es mich noch viel weniger.
Wäre interessant zu wissen, wieviele Vereine Strafe übernehmen, bzw. wieviel da bei Euch aus dem eigenen Geldbörserl löhnen können. Auf jeden Fall "so oder so" eine Menge Kohle.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 13:38
von Schupfkönig
Bei uns ist das so geregelt: wenn wir wirklich wegen Ausfällen kein Team zusammen bekommen zahlt das der Verein.

Wenn wir uns aber den Luxus gönnen zum Ende der Saison z.B. beim punktverlustfreien Tabellenersten nicht mehr antreten zu wollen weil die Fahrtzeit (hin und zurück) von 5 Stunden in keinem Verhältnis zur erwarteten Spielzeit (maximal 1,5-2 Stunden) bei einer 0:9 Klatsche steht, dann legt das Team zusammen und zahlt aus der eigenen Tasche.

Das ist bei uns in den letzten Jahren das ein oder andere Mal auch schon vorgekommen.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 18:21
von Doppelnoppe1
Wahnsinn, Fahrtzeit 5 Std.?!!!! Das ist schon extrem viel, und natürlich auch dementsprechende Spritkosten. Da musst Du aber auch schon in höherer Liga spielen, oder? Denn solche Distanzen sind ja sogar bei Euch in Germany nicht so üblich?
Da ist es schon krass, spielst und verfährst 5 Std. in der Pampa. Oder löhnst aus der eigenen Tasche.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 07:10
von destruktivsatan
Aber ihr bekommt doch sicher auch Reisekosten erstattet oder?
Normale 0,30€ Regelung pro gefahrenem Kilometer. Also bei uns ist das so.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 07:22
von Schupfkönig
Wenn du in einem eher ländlichen Bereich spielst kann Dir das schon in einer relativ hohen Bezirksliga passieren.
Besonders in Bereichen wo die Gebiete nicht so an Autobahnen angeschlossen ist und du auf der Landstraße mit permanenten Geschwindigkeitsbeschränkungen durch 100derte Ortschaften musst.
Ich denke z.B. in NRW passiert das nicht so oft da hier jedes Kuhdorf an eine Autobahn angeschlossen ist, da kann es dann sein das du 2 Stunden im Stau stehst.

Ab Landesliga aufwärts sind 2,5 Stunden Fahrtzeit hin und 2,5 Stunden Fahrtzeit zurück relativ normal.

Von Oberliga aufwärts müssen wir da nicht reden.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 10:09
von Otter1978
Doppelnoppe1 hat geschrieben:Alter Schwede!!! Das ist ja wirklich extrem teuer bei Euch in Germany :rtfm:

Otter: Musstest Du die Strafe wirklich ausstellen? Hast da vom Verband die Order bekommen, oder hättet Ihr das auch anders regeln können? Stelle mir vor, dass dies ja nicht gerade die Kameradschaft bzw. Freundschaft bei den betroffenen Vereinen fördert. 95 € sind ja kein Pappenstiel mehr.
Als Klassenleiter habe ich da keine große Wahl. Entweder wurde gegen die WO verstoßen oder eben nicht. Bei Verstoß MUSS ich entsprechende Strafen verhängen. Da gibt es keinen Spielraum. Zumindest nicht für mich. In meinem Fall hat der bestreffende Verein Einspruch bei dem entsprechenden Verantwortlichen eingelegt (auf meinen Rat hin). Der Verantwortliche hat, nach Rücksprache, die Strafe für das Nichtmelden an den Spielleiter (ich) erlassen. Der Rest bleibt.

Gruß Otter

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 20:09
von Novalis
Als Klassenleiter bist du doch der Verantwortliche.
Wenn ich als Klassenleiter eine nach WO korrekte Strafe verhänge, die irgendein Verantwortlicher für unwirksam erklärt, wäre ich nicht länger Klassenleiter.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 08:05
von Otter1978
Novalis hat geschrieben:Als Klassenleiter bist du doch der Verantwortliche.
Wenn ich als Klassenleiter eine nach WO korrekte Strafe verhänge, die irgendein Verantwortlicher für unwirksam erklärt, wäre ich nicht länger Klassenleiter.
Falsch. Als Klassenleiter habe ich auch "Vorgesetzte". Z.B. den Mannschaftssportwart. Und dieser kann durchaus eine Entscheidung des Klassenleiters ändern. Ich für meinen Teil habe korrekt entschieden und gehandelt (nach WO). Der Mannschaftssportwart hat diese Entscheidung teilweise geändert, nachdem er sich mit den genauen Umständen auseinander gesetzt hatte. Diese Befugnis habe ich aber als Klassenleiter nicht. Ich persönlich habe rein garnichts dagegen, wenn so entschieden wird. Warum man sich dann als Klassenleiter verabschieden würde, erschließt sich mir nicht so recht. Kündigst du deinen Job, wenn der Chef eine von dir getroffene Entscheidung, ändert? Also ich kann damit leben, daß ich nicht zwingend das letzte Wort habe.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 12:50
von Referre
Sehr gut Otter !

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 13:00
von Novalis
Wieso sollte ich kündigen?
Wenn ich völlig legal und korrekt entscheide und handle und meinem Chef passt das nicht, dann hat der doch das Problem.
Als Spielleiter/Klassenleiter ist ein Vorgesetzter unüblich. Wenn ihr bei euch im Kreis sowas installiert habt wird es schwierig.
Eine nach WO korrekt getroffene Entscheidung ist überhaupt nicht abänderbar.
Selbst eine auf Grund von Beschwerde angerufe höhere Rechtsinstanz wird sich an eine korrekte Entscheidung halten.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 15:29
von TT-semmel
Finde die Strafen teils auch extrem allerdings gibt es auch die andere Seite der Verband muss irgendwie Einnahmen sammeln wie auch immer er das tut eine goldene Nase verdienen die sich nicht!

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 16:21
von Doppelnoppe1
@Destruktivsatan: KM-Geld? Nein, sowas gibt´s bei uns in Österreich nicht, zumindest nicht in Regional, ausser vlt. Ausländer handelt sich da etwas Fahrgeld raus. Aber sonst, ist das Spritgeld aus eigener Tasche zu bezahlen. Muss aber auch fairerweise dazusagen, dass wir nicht mehr als ca. 60km weit fahren.

@Schupfkönig: Tja, da habt Ihr wirklich andere Distanzen zum zurücklegen, schreckt mich immer noch :shock: Unsere LL muss glaube ich 1 oder 2 x an die 100km fahren, aber das war´s auch schon, sonst so Umkreis 30km. Das geht noch, für diese Klasse.

@Otter: Da muss es ja Eurem Verband richtig gut gehen, bei den Strafen die da gezahlt werden müssen. Wundert mich nur, dass dies wirklich so durchgezogen wird.

Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 18:10
von Otter1978
Novalis hat geschrieben:Wieso sollte ich kündigen?
Wenn ich völlig legal und korrekt entscheide und handle und meinem Chef passt das nicht, dann hat der doch das Problem.
Ganz genau. Das ist in diesem Fall auch nicht anders. Du hattest aber geschrieben, "dann seiest du die längste Zeit Klassenleiter gewesen".
Novalis hat geschrieben:Als Spielleiter/Klassenleiter ist ein Vorgesetzter unüblich. Wenn ihr bei euch im Kreis sowas installiert habt wird es schwierig.
Auf Bezirksebene kenne ich das mit Vorgesetzten nicht anders. Keine Ahnung, wie es dann auf Verbandsebene oder höher ausschaut.
Novalis hat geschrieben:Eine nach WO korrekt getroffene Entscheidung ist überhaupt nicht abänderbar.
Dies sollte man meinen, ist aber nicht zwangsläufig so. In diesem Fall ging es darum, daß dem KL (mir) VORHER nicht Bescheid gegeben wurde, daß eine Mannschaft nicht antritt. Eine Minute vorher, wäre aber auch vorher gewesen, hätte aber an der Situation nichts geändert. Eine genaue Definition, wie lange "Vorher" ist, gibt es nicht. In diesem Fall ist dann eine individuelle Beurteilung der Situation angebracht. Diese Befugnis habe ich aber nicht, da ich als Klassenleiter ausschließlich nach der WO handeln muss. Der Mannschaftssportwart kann aber individuell beurteilen und entscheiden. Er wird sich dann dem Verband erklären müssen, der die Entscheidung des Mannschaftssportwarts wieder ändern könnte. Aber das Alles spielt dann auf Ebenen, mit denen ich nichts mehr zu tun habe.
Novalis hat geschrieben:Selbst eine auf Grund von Beschwerde angerufe höhere Rechtsinstanz wird sich an eine korrekte Entscheidung halten.
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Denn auch die höhere Rechtsinstanz wird die Situation individuell beurteilen und dann abwägen, ob die Strafe angebracht war oder eben nicht.

Das ändert aber alles nichts an der Situation. Ich habe gemäß WO gehandelt, ein höher gesetzter des Bezirks hat eine geänderte Entscheidung getroffen. Wenn man die genauen Umstände kennt, finde ich dies auch in Ordnung, weshalb ich dem betroffenen Verein auch zu diesem Schritt geraten hatte. Aber ICH konnte die Entscheidung so nicht treffen, da ich an die WO gebunden bin und mir da kein Handlungsspielraum freisteht. Der höheren Ebene aber schon.

Gruß Otter